Elternassistenz
Elternassistenz ist Hilfe für Eltern mit Behinderung.
Die Hilfe unterstützt sie dabei, sich um ihr Kind zu kümmern.

Eltern mit Behinderung können gute Eltern sein.
Manchmal brauchen sie dabei Unterstützung.

Die Assistenz hilft zum Beispiel:

  • beim Versorgen des Kindes (z. B. Essen machen, Anziehen)
  • bei Terminen (z. B. Arzt oder Kindergarten)
  • im Haushalt, wenn es mit dem Kind zusammenhängt
  • bei der Organisation des Familienalltags
  • dabei, selbst Entscheidungen zu treffen

Wichtig ist:
Die Assistenz ersetzt die Eltern nicht.
Die Eltern bleiben verantwortlich für ihr Kind.
Die Assistenz hilft nur dabei, dass die Eltern ihre Aufgaben gut erfüllen können.

Bild Elternassistenz
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Ziele der Elternassistenz

Die Unterstützung soll helfen, dass:

  • Eltern mit Behinderung selbstbestimmt leben können
  • sie ihr Familienleben gestalten können
  • ihr Kind gut versorgt und begleitet wird
  • die Familie zusammenleben kann

Gesetzliche Grundlagen

Die Elternassistenz gehört zur Eingliederungshilfe.
Die wichtigsten Gesetze stehen im:

Sozialgesetzbuch IX (SGB IX)

Dort steht, dass Menschen mit Behinderung Unterstützung bekommen können, damit sie gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilnehmen können.

Wichtige Regeln sind zum Beispiel:

§ 78 SGB IX – Assistenzleistungen
Hier steht, dass Menschen mit Behinderung Assistenz bekommen können, um ihren Alltag zu bewältigen.

§ 90 SGB IX – Aufgabe der Eingliederungshilfe
Die Eingliederungshilfe soll Menschen mit Behinderung helfen, selbstbestimmt zu leben und teilzuhaben.

§ 76 SGB IX – Leistungen zur Sozialen Teilhabe
Dazu gehören Unterstützungen, die ein selbstständiges Leben ermöglichen.

Auch die Rechte von Eltern mit Behinderung werden geschützt durch:

UN-Behindertenrechtskonvention

Dort steht:
Menschen mit Behinderung haben das Recht auf Familie und Elternschaft.

Kurz gesagt:
Elternassistenz ist Unterstützung für Eltern mit Behinderung.
Sie hilft ihnen, ihr Kind zu versorgen und den Familienalltag zu organisieren.
Die Eltern bleiben dabei selbst verantwortlich.
Die Hilfe wird durch die Eingliederungshilfe im SGB IX ermöglicht.

Elternassistenz