Qualifizierte Assistenz
hilft Menschen mit Beeinträchtigungen oder mit seelischen Erkrankungen.
Sie hilft dabei, selbstständiger zu werden und am Leben in der Gesellschaft teilzunehmen.
Die Assistenzperson:
• erklärt Dinge
• übt gemeinsam Aufgaben aus dem Alltag
• unterstützt beim Erreichen persönlicher Ziele
Das Ziel ist:
Die Person kann Alltagsaufgaben immer mehr selbst erledigen.
Qualifizierte Assistenz ist eine Leistung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen und dient der Förderung von Selbstbestimmung, Selbstständigkeit und gleichberechtigter Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die rechtliche Grundlage bildet das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX), insbesondere Teil 2, der die Leistungen der Eingliederungshilfe regelt. Anspruchsberechtigt sind gemäß § 90 SGB IX Menschen mit körperlichen, geistigen, seelischen oder Sinnesbeeinträchtigungen, deren Teilhabe am Leben in der Gesellschaft wesentlich eingeschränkt ist oder bei denen eine solche Einschränkung droht.
Qualifizierte Assistenz ist den Leistungen zur sozialen Teilhabe zuzuordnen (§ 76 SGB IX) und wird insbesondere in § 78 SGB IX konkretisiert. Danach umfassen Assistenzleistungen Hilfen zur Bewältigung des Alltags, zur Gestaltung sozialer Beziehungen, zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben, zur Förderung der Verständigung sowie zur Wahrnehmung eigener Interessen. Sofern Art, Schwere oder Komplexität der Beeinträchtigung dies erfordern, können diese Assistenzleistungen fachlich qualifiziert erbracht werden. Qualifizierte Assistenz unterscheidet sich damit von einfachen Assistenzleistungen durch ihren pädagogischen, psychosozialen oder fachlich beratenden Charakter und setzt entsprechend qualifiziertes Personal voraus.
Inhaltlich zielt qualifizierte Assistenz darauf ab, Menschen mit Behinderungen nicht stellvertretend zu handeln, sondern sie zu befähigen, eigene Entscheidungen zu treffen und ihre Lebensführung möglichst eigenständig zu gestalten. Sie umfasst unter anderem pädagogische Unterstützung bei der Strukturierung des Alltags, die Förderung lebenspraktischer Fähigkeiten, psychosoziale Begleitung in belastenden Lebenssituationen sowie Unterstützung beim Aufbau und Erhalt sozialer Beziehungen. Darüber hinaus kann qualifizierte Assistenz die Begleitung zu Bildungs-, Freizeit- oder Kulturangeboten, die Unterstützung bei der Kommunikation sowie Hilfe im Umgang mit Behörden und bei der Teilhabeplanung einschließen.
Die Ausgestaltung der qualifizierten Assistenz erfolgt stets personenzentriert und bedarfsorientiert. Grundlage ist eine individuelle Bedarfsermittlung im Rahmen des Gesamtplanverfahrens nach §§ 117 ff. SGB IX. Dabei werden die persönlichen Ressourcen, Lebensumstände und Teilhabeziele der leistungsberechtigten Person berücksichtigt. Zentrales Prinzip ist die Orientierung an den Wünschen und Vorstellungen der betroffenen Person. Das Wunsch- und Wahlrecht gemäß § 8 SGB IX stellt sicher, dass Leistungsberechtigte Einfluss auf Art, Umfang und Ausgestaltung der Assistenz sowie auf die Auswahl des Leistungserbringers nehmen können.
Qualifizierte Assistenz kann in unterschiedlichen Formen erbracht werden, etwa als persönliche Assistenz, durch Fachkräfte, ambulant im eigenen Wohnraum oder aufsuchend im Sozialraum. Sie kann zeitlich befristet oder dauerhaft angelegt sein und flexibel an veränderte Bedarfe angepasst werden. Auch die Inanspruchnahme im Rahmen eines Persönlichen Budgets gemäß § 29 SGB IX ist möglich, wodurch leistungsberechtigte Personen ihre Assistenzleistungen eigenverantwortlich organisieren können, ohne auf fachlich qualifizierte Unterstützung verzichten zu müssen.
Die Qualifikation der eingesetzten Assistenzkräfte richtet sich nach dem individuellen Unterstützungsbedarf. In der Praxis kommen unter anderem Fachkräfte aus der Heilerziehungspflege, der Sozialen Arbeit, der Sozialpädagogik, dem Erziehungswesen oder der Pflege zum Einsatz.
Insgesamt ist qualifizierte Assistenz ein zentrales Instrument der modernen, inklusiven Eingliederungshilfe. Sie trägt dazu bei, Menschen mit Behinderungen in ihrer Autonomie zu stärken, ihre Teilhabechancen nachhaltig zu verbessern und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung in ihrem sozialen Umfeld zu ermöglichen.
