Kompensatorische Assistenz

-EInfache Assistenz-

Bild Kompensatorische Assistenz

Kompensatorische Assistenz

bedeutet Hilfe im Alltag für Menschen mit Beeinträchtigung.
Eine Assistenzperson übernimmt dabei bestimmte
Aufgaben.
So kann die Person am Leben teilhaben.
Die Assistenz hilft zum Beispiel:
• beim Einkaufen
• beim Kochen
• beim Begleiten zu Terminen
Dabei geht es nicht darum, neue Fähigkeiten zu
lernen, sondern den Alltag zu meistern.
Die Assistenz erledigt die Aufgaben direkt.

Kompensatorische Assistenz ist eine Leistung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen und dient dem Ausgleich behinderungsbedingter Einschränkungen, um eine möglichst selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Die rechtliche Grundlage bildet das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX), insbesondere Teil 2, der die Leistungen der Eingliederungshilfe regelt. Anspruchsberechtigt sind gemäß § 90 SGB IX Menschen mit körperlichen, geistigen, seelischen oder Sinnesbeeinträchtigungen, deren Teilhabe am Leben in der Gesellschaft wesentlich eingeschränkt ist oder bei denen eine solche Einschränkung droht.

Kompensatorische Assistenz ist den Leistungen zur sozialen Teilhabe zuzuordnen (§ 76 SGB IX) und wird im Rahmen der Assistenzleistungen nach § 78 SGB IX erbracht. Sie umfasst Unterstützungsleistungen, die darauf gerichtet sind, fehlende oder eingeschränkte Fähigkeiten ganz oder teilweise zu ersetzen, um eine gleichberechtigte Teilnahme am Alltag und am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Im Unterschied zur qualifizierten Assistenz steht bei der kompensatorischen Assistenz nicht die pädagogische oder psychosoziale Förderung im Vordergrund, sondern die stellvertretende oder ausführende Unterstützung in konkreten Lebenssituationen.

Inhaltlich beinhaltet kompensatorische Assistenz Hilfen bei alltäglichen Verrichtungen und Handlungen, die aufgrund der Behinderung nicht, nicht vollständig oder nicht ohne Unterstützung ausgeführt werden können. Dazu zählen unter anderem Unterstützung bei der Mobilität, Begleitung außerhalb der Wohnung, Hilfe bei der Orientierung im öffentlichen Raum, Unterstützung bei der Kommunikation, bei der Nutzung von Angeboten des sozialen, kulturellen oder gesellschaftlichen Lebens sowie bei der Wahrnehmung von Terminen und Verpflichtungen. Ziel ist es, bestehende Barrieren auszugleichen und die Teilhabe in möglichst vielen Lebensbereichen sicherzustellen.

Kompensatorische Assistenz kann auch die Unterstützung bei organisatorischen und administrativen Angelegenheiten umfassen, etwa beim Umgang mit Behörden, bei der Erledigung von Schriftverkehr oder bei der Koordination von Terminen, soweit diese Tätigkeiten behinderungsbedingt nicht selbstständig wahrgenommen werden können. Dabei handelt die Assistenzkraft stellvertretend oder unterstützend im Auftrag der leistungsberechtigten Person, orientiert an deren Willen und individuellen Bedürfnissen.

Die Ausgestaltung der kompensatorischen Assistenz erfolgt personenzentriert und bedarfsorientiert. Grundlage ist die individuelle Bedarfsermittlung im Rahmen des Gesamtplanverfahrens nach §§ 117 ff. SGB IX. Maßgeblich sind die konkreten Teilhabeeinschränkungen, die persönlichen Lebensumstände sowie die Teilhabeziele der leistungsberechtigten Person. Das Wunsch- und Wahlrecht gemäß § 8 SGB IX ist dabei zu berücksichtigen und gewährleistet die Mitbestimmung hinsichtlich Art, Umfang und Ausgestaltung der Assistenzleistung.

Kompensatorische Assistenz kann in unterschiedlichen Formen erbracht werden, beispielsweise ambulant im eigenen Wohnraum, aufsuchend im Sozialraum oder als persönliche Assistenz. Sie kann zeitlich befristet oder dauerhaft angelegt sein und flexibel an sich verändernde Bedarfe angepasst werden. Auch die Erbringung im Rahmen eines Persönlichen Budgets gemäß § 29 SGB IX ist möglich, wodurch leistungsberechtigte Personen ihre Assistenzleistungen eigenverantwortlich organisieren können.

Die Qualifikation der eingesetzten Assistenzkräfte richtet sich nach Art und Umfang der erforderlichen Unterstützung. In der Regel sind hierfür keine pädagogischen oder therapeutischen Fachqualifikationen erforderlich; vielmehr steht die Fähigkeit zur verlässlichen, bedarfsgerechten und personenzentrierten Unterstützung im Vordergrund.